Praesentātum

[265] Praesentātum (lat., abgek. praes.), »vorgelegt«, wird im geschäftlichen Verkehr auf Briefe, Aktenstücke etc. mit dem betreffenden Datum gesetzt, um den Tag ihres Empfanges zu bezeichnen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 265.
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