[539] Datum (lat., »gegeben«), in den lateinisch abgefaßten Urkunden des Mittelalters die Formel, die der Angabe der Zeit (meist auch des Ortes) der Ausstellung derselben vorangestellt wurde, oft in Verbindung mit Actum, was den Zeitpunkt angibt, in dem über den Inhalt des betreffenden Schriftstückes verhandelt wurde. Gegenwärtig bedeutet D. (als Substantiv) soviel wie Orts- und Zeitangabe selbst. Die Art und Weise der Angabe des Jahres und Tages, das Datieren, war in verschiedenen Ländern und Zeiten verschieden. Die Alten pflegten nach den Regierungsjahren ihrer Könige und obersten Magistratspersonen zu datieren. Die abendländischen Völker datierten im Mittelalter ebenso, gaben aber seit 840 zugleich oder auch allein das Jahr nach der Geburt Christi in ihren Urkunden an und fügten oft auch noch die Indiktion oder Römerzinszahl hinzu. Als Tag setzte man den Monatstag entweder nach der Zahlordnung oder nach dem Namen eines Heiligen oder Festes. Erst seit der Reformation datiert man allgemein durch Angabe des Monatstages. Datieren heißt auch die Zeitrechnung für etwas Bestehendes von einem Ereignis an beginnen. In der Statistik ist D. jede einzelne Beobachtung über den Zustand einer Erscheinung in einem gegebenen Raum und zu einer bestimmten Zeit. Man beschränkt diesen Ausdruck auf die Teilbeobachtung einer bestimmten Massenbeobachtung. War diese Beobachtung eine systematische, dann sind auch die Daten systematische. Beliebig aus verschiedenen Zeiten und Räumen zusammengestellte Beobachtungen sind nicht Teile einer fortlaufenden Beobachtungsreihe, wie solche die Statistik verlangt. Vgl. Daten und Dato.
Meyers-1905: Datum ut supra