[257] Pragmātisch (griech.), im allgemeinen das zur Betreibung von Geschäften Gehörige. Die pragmatische Geschichtschreibung sucht die Begebenheiten in ihrem ursachlichen Zusammenhang darzustellen (vgl. Geschichte, S. 680). Auch bedeutet p. soviel wie klug, erfahren, geschäftsgewandt; daher pragmatische Regeln, soviel wie Klugheitsregeln. Dienstpragmatik ist die die Regeln für Betreibung der öffentlichen Geschäfte enthaltende Dienstordnung. Pragmatische Staatsbeamte nennt man in Bayern alle durch Anstellungsreskript mit Gehalt angestellten Beamten; drei Jahre lang ist die erste Anstellung bei allen Beamten, mit Ausnahme der Richter, bei denen sie sogleich definitiv ist, eine provisorische. Alle übrigen Beamten sind nicht pragmatische.