[288] Preßfreiheit, das Recht des freien Gebrauchs der Presse zu öffentlicher Gedankenäußerung, namentlich die Befreiung derselben vom Zwange vorbeugender Maßregeln (Präventivsystem), und Beschränkung der Preßgesetzgebung auf bloße Repressivmaßregeln, die gegen den strafbaren Inhalt von Preßerzeugnissen gerichtet sind. S. Presse, S. 285.