Preisrichter

[275] Preisrichter, eine Person, die bei Ausstellungen oder Preiskämpfen die verschiedenen Leistungen zu prüfen und den vorzüglichsten die ausgesetzten Preise zuzuerkennen hat.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 275.
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