Proëdrīe

[367] Proëdrīe (griech., »Vorsitz«), in Athen das Ehrenrecht, in den Schauspielen den vornehmsten Platz, auf den ersten (untersten) Bänken zunächst der Orchestra, einnehmen zu dürfen. Man ehrte auf diese Weise Feldherren, Priester, fremde Gesandte, überhaupt alle, die der Staat für ihre Verdienste besonders auszeichnen wollte, auch die Waisen der im Kriege gefallenen Bürger.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 367.
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