[366] Prodigĭum (lat.; auch ostentum und portentum genannt), außergewöhnliche oder naturwidrige Vorkommnisse (wie Blitzschlag, Stein- und Blutregen, Mißgeburten), nach Anschauung der Römer ein Zeichen des göttlichen Zorns. Erachtete der Senat ein P. als den Staat angehend, so ordnete er auf Grund eines Gutachtens der Pontifices oder Haruspices oder eines Spruches der Sibyllinischen Bücher ein Sühnungsverfahren (procuratio) durch die Konsuln an. Seit der Zeit des ersten Punischen Krieges wurden die prodigia eines jeden Jahres regelmäßig ausgezeichnet. Vgl. Luterbacher, Prodigienglaube und Prodigienstil der Römer (neue Ausg., Burgdorf 1904); Wülker, Die geschichtliche Entwickelung des Prodigienwesens bei den Römern (Leipz. 1903).