Proskription

[388] Proskription (lat.), im alten Rom öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag, z. B. von einem Verkauf, seit Sulla Ächtung, da die Namen der Geächteten (Proskribierten), d. h. unter Einziehung ihres Vermögens für vogelfrei Erklärten, öffentlich auf einer Tafel ausgestellt wurden. Das von Sulla gegebene Beispiel wurde später von den Triumvirn Oktavian, Antonius und Lepidus nachgeahmt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 388.
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