Prozeßordnung

[410] Prozeßordnung nennt man ein das gerichtliche Verfahren einheitlich und erschöpfend regelndes Gesetz. Je nachdem es sich dabei um Strafprozeß (s. d.) oder um Zivilprozeß (s. d.) handelt, wird zwischen Straf- und Zivilprozeßordnung unterschieden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 410.
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