[458]Pupillār (lat.), auf die Pupille des Auges bezüglich; Waisen und Unmündige (s. Pupillen) betreffend. daher pupillarischeSicherheit, die Sicherstellung, wie sie bei der Ausleihung von Mündelgeldern verlangt wird.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 458.