Pupille

[458] Pupille (lat.), das Schwarze im Auge, ist die kreisrunde Lücke in der Mitte der Regenbogenhaut; durch sie gelangen die Lichtstrahlen in das Innere des Auges, und sehen wir gewöhnlich den Augengrund schwarz hindurchschimmern. Fehlt ausnahmsweise in der Aderhaut das schwarze Pigment, wie bei den Albinos, den weißen Mäusen, Raben, Tauben etc., so erscheint die P. rot, weil durch die Augenhäute viel Licht in das Auge gelangt und es diffus beleuchtet. Blickt man in das Helle oder auf nahe Gegenstände, so verengert sich die P., im Dunkeln, und wenn man auf ferne Gegenstände blickt, erweitert sie sich (Pupillenreaktion). Die P. reguliert daher die ins Auge gelangende Lichtmenge, und dies geschieht durch die Muskeln der Iris (s. Auge). Die Pupillenveränderung tritt stets in beiden Augen gleichzeitig auf, auch wenn nur ein Auge affiziert wird. Bei Lähmung eines der beiden Muskeln bleibt die P. unbeweglich, entweder abnorm erweitert (Mydriasis) oder abnorm verengert (Miosis). Solche Pupillenstarre (s. d.) tritt auch ein, wenn die die Pupillenbewegungen ausführende Nerventätigkeit wegfällt (reflektorische Pupillenstarre). Eine künstliche Erweiterung der P. erreicht man durch Eintröpfeln von Atropin, Duboisin, Hyoscyamin, Kokain, Daturin (Mydriatika), während Physostigmin, Pilokarpin, Morphin, Nikotin (Miotika) die P. verengern. Hiervon machen die Augenärzte ausgedehnten Gebrauch. Unregelmäßige Formen der P. kommen vor bei mangelhafter Bildung der Iris (Koloboma, Irisspalte), beim Fehlen der Iris (Irideremie), wobei die P. sehr groß ist, auch liegt die P. bisweilen nicht in der Mitte der Iris (Korektopie). Gewisse Augenkrankheiten, namentlich die Entzündung der Regenbogenhaut, können durch Verwachsung der Iris mit der Linsenkapsel zur abnormen Verengerung oder selbst zum vollständigen Verschluß der P. fuhren, und es muß dann auf operativem Weg eine künstliche P. gebildet werden (Iridektomie, s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 458.
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