[612] Raster (photographische Rasterplatten), Glasplatten, auf denen mittels der Rastriermaschine ein System von parallelen Linien (ca. 20100 auf 1 cm) in gleichen Abständen voneinander in einen Ätzgrund gezogen, geätzt und mit einem schwarzen Pigment ausgefüllt sind (Linienraster). Zwei solcher Glasplatten zusammengekittet, so daß die Linien einen Winkel von 90, bez. 60° einschließen, ergeben den Kreuz-, bez. Rautenraster. Beim Rouledraster sind die Linien nur in den Deckgrund gezogen, nicht geätzt. Die R. werden bei photographischen Aufnahmen für photomechanische Zwecke (Autotypie) in der Kamera dicht vor die photographische Platte gebracht; sie zerlegen die Tonabstufungen des Originals in ein System von Schwarzweißbildelementen, bestehend aus freistehenden Punkten bis zu geschlossenen Flächen. Diese Rasternegative können auf Zink, Kupfer, Messing photographisch übertragen und für den Buchdruck hochgeätzt werden. Anstatt der Netzraster wendet man auch Kornraster an, die statt der Lineatur eine zarte Körnung zeigen.