[627]Rauchapparate, Vorrichtungen, die das Betreten mit Rauch und andern schädlichen Gasen und Dämpfen erfüllter Räume und das Verweilen in ihnen gestatten. S. Rettungsgeräte.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 627.