Realakte

[647] Realakte nennt man in Österreich Augenschein, Sachverständigenbefund, Inventur, Schätzung, Feilbietung, Einführung eines Verwalters etc. Ihre Vornahme liegt fast ausschließlich den Bezirksgerichten ob.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 647.
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