Rechtsfache

[669] Rechtsfache (Justizsache), eine vor Gericht zu verhandelnde Sache. Den Gegensatz hierzu bilden Verwaltungs- (Administrativ-) Sachen, die von der Verwaltungsbehörde behandelt werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 669.
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