[116]Administratīv (lat.), zur Verwaltung gehörig, von den Verwaltungsbehörden ausgehend; administrative Verschickung, in Rußland die ohne vorherige gerichtliche Untersuchung angeordnete Verbannung.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 116.