Rechtskonzipient

[668] Rechtskonzipient, in Bayern Bezeichnung derjenigen Hilfsarbeiter von Rechtsanwälten, die bereits die zweite (Richteramts-) Prüfung bestanden haben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 668.
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