[669]Rechtsstand, im Gegensatz zum Besitzstand, der bloßen tatsächlichen Rechtsausübung, der Zustand, der durch das Recht geschützt ist, auf rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften beruht.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 669.