Referāt

[685] Referāt (lat.), Bericht, Vortrag. R. oder Relation heißt in der Amtssprache manchmal der von dem Mitglied eines Kollegiums als Berichterstatter (s. d.) oder Referenten (s. d.) erstattete mündliche oder schriftliche Vortrag oder gutachtliche Bericht. Der in besonders wichtigen Fällen übliche Vortrag eines zweiten Mitgliedes des Kollegiums (des Korreferenten)[685] über dieselbe Sache heißt dann Korreferat oder Korrelation. Als Relation bezeichnet man ferner den Bericht des amtlichen Vollzugs- und Dienerpersonals über Behändigungen, Vorladungen und andre ihm befohlene Handlungen. Endlich bezeichnet man als Relation die Zurückschiebung eines zugeschobenen Eides im Zivilprozeß an den Gegner. Vgl. »Über Proberelationen. Mitteilungen aus der Justiz-Prüfungskommission« (4. Aufl., Berl. 1902).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 685-686.
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