[857] Rezeption (lat.), Annahme, Aufnahme; z. B. die Annahme des römischen Rechts als geltenden Rechts in Deutschland (s. Deutsches Recht, Gemeines Recht, Römisches Recht); dann die Aufnahme in eine Gesellschaft oder Verbindung; das dabei gezahlte Geld heißt Rezeptionsgeld.