[19] Rittner, 1) Eduard, österreich. Minister, geb. im Dezember 1845 zu Bursztyn in Galizien, gest. 27. Sept. 1899 in Hietzing bei Wien, studierte die Rechte und trat in den österreichischen Staatsdienst ein; gleichzeitig habilitierte er sich für Kirchenrecht an der Lemberger Universität. 1874 wurde er Bezirkskommissar und 1877 ordentlicher Professor. 1880 in den Reichsrat gewählt, wurde er 1885 in das Unterrichtsministerium berufen und 1891 Sektionschef für Hochschulangelegenheiten. Vom Juni bis September 1895 war R. unter Kielmannsegg Unterrichtsminister, von Januar 1896 bis November 1897 im Kabinett Badeni Minister für Galizien. Er schrieb in polnischer Sprache ein System des katholischen Kirchenrechts (2. Aufl., Krakau 1886, 2 Bde.), in deutscher Sprache: »Österreichisches Eherecht« (Leipz. 1876).
2) Rudolf, Schauspieler, geb. 30. Juni 1869 zu Weißbach in Österreichisch-Schlesien, studierte von 1881 bis 1887 am Wiener Konservatorium Musik, trat dann aber in die Schauspielschule dieser Anstalt über. Sein erstes Engagement fand er am Residenztheater in Hannover, kam aber schon 1891 nach Berlin, wo er an dem damals eifrig für die moderne deutsche Dramatik wirkenden Residenztheater in Naturburschen- und Liebhaberrollen (Hans in Halbes »Jugend«) durch seine kernige Frische und Natürlichkeit auffiel. 1894 wurde er für das Deutsche Theater engagiert, dem er bis 1905 angehörte, um nun mit dessen Direktor Brahm an das Berliner Lessingtheater überzusiedeln. Hier, an der Pflegestätte des modernen naturalistischen Dramas, blühte seine urkräftige Begabung für gerade, ungebrochene Menschen zu männlicher Reise empor, und namentlich den Stücken Hauptmanns (Jäger in den »Webern«, Fuhrmann Henschel) lieh er mit großem Erfolg seine jenem innerlich verwandte, alle äußern Theatereffekte herb verschmähende Darstellungskraft. R. hat sich auch als Dramatiker versucht, unter anderm in dem Schauspiel »Wiederfinden« (Berl. 1961) und in dem Spielmannsdrama »Narrenglanz« (das. 1906).