[54] Rohbau (Aufbau), im Gegensatz zum (innern) Ausbau eines Gebäudes der Teil einer Hochbauausführung, der die Herstellungen von der Gründung an bis zur Aufbringung des Daches (einschließlich), im wesentlichen also die Maurer-, Zimmer- und Eisenarbeiten umfaßt. Mit dem Ausbau darf nicht vor erfolgter baupolizeilicher Rohbauabnahme, und dann erst nach Ablauf einer bestimmten Frist, begonnen werden. R. auch soviel wie Backsteinbau (s. d.).[54]