[463] Maurer, Handwerker, der das Mauerwerk von Gebäuden herstellt, verputzt, ausbessert, durchbricht etc. Das Gewerbe der M. zählt, wie das der Zimmerleute, Dachdecker, Steinmetzen, zum Baugewerbe und war bis zur Einführung der modernen Gewerbeordnungen zünftig. In Anbetracht der Gefahren, die schlechte Arbeit im Baugewerbe nach sich ziehen kann, wurden auch nach Aufhebung des Zunftwesens von den Maurern und den übrigen Bauhandwerkern in verschiedenen Ländern, z. B. auch in Preußen, noch der Befähigungsnachweis, der durch Ablegung einer Prüfung zu erbringen war, gefordert. Die Gewerbeordnung des Deutschen Reiches hat aber diese Beschränkungen fallen lassen, und das in neuerer Zeit wiederholt gestellte Verlangen nach Wiedereinführung des Befähigungsnachweises für Bauhandwerker hat keinen Erfolg gehabt. Dagegen sind diese Gewerbe in Österreich noch heute konzessionspflichtig, so daß nur unbescholtene und den Nachweis ihrer Befähigung erbringende Bewerber zum Betriebe zugelassen werden. Im Deutschen Reiche zählte man 1895: 71,836 Betriebe (1882: 55,651) mit 485,379 (darunter 2630 weibliche) Erwerbstätigen (1882: 324,227), 6128 Dienenden und 829,681 Angehörigen. Von den 485,379 Erwerbstätigen waren 127,962 nebenberuflich, und zwar in der Landwirtschaft tätig. Die starke Beschäftigung der M. in Nebenberuf erklärt sich aus der Unterbrechung der Bauarbeiten im Winter. Vgl. Scholtz, Fachschule der M. (Leipz. 1887); Behse, Der M. (7. Aufl., das. 1902); Menzel, Der praktische M. (12. Aufl. von Alisch, Eckardt u. a., das. 1902).