Schaft [1]

[682] Schaft, der lange, gerade, glatte Teil eines Dinges, z. B. der Vogelfeder, eines Schlüssels, eines Maschinenteils etc., der Lanzenstiel; der zur Handhabung der Handfeuerwaffe dienende Holzteil derselben, in dem Lauf und Schloß befestigt sind (s. Handfeuerwaffen); auch soviel wie Säulenschaft, ein Teil des Webstuhls, des hohen Stiefels. Über Schafte (Schachte) in der Nadelfabrikation s. Nadeln, S. 371.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 682.
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