Scheuklappen

[745] Scheuklappen, am Zaum der Wagenpferde angebrachte Vorrichtung, um das Pferd zu verhindern, seitwärts und nach hinten zu sehen. Damit die S. keine schädliche Wirkung auf das Auge des Pferdes ausüben, müssen sie etwa im Winkel von 30° nach außen abstehen. S. haben geringen praktischen Nutzen und werden jetzt vielfach bei öffentlichen Fuhrwerken verboten. Die Berliner Feuerwehr fährt ohne S. Bei Luxusfuhrwerken hält sie die Mode.[745]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 745-746.
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