[750] Schicksal (Geschick), sowohl das Geschickte, d.h. ein einzelnes Ereignis oder eine ganze Reihe solcher, von denen angenommen wird, daß sie durch eine übermenschliche Macht bestimmt sind, als auch das Schickende, d.h. das (im Gegensatz zur Gottheit) unpersönlich gedachte Wesen, von dem die Begebenheiten und Verhältnisse ausgehen, die wir Schicksale nennen. Im erstern Sinn unterscheidet man verdientes (selbstverschuldetes) und unverdientes (unverschuldetes), im letztern gerechtes (Nemesis) und ungerechtes S. (Fatum). Dem S. im ersten Sinne steht einerseits der (grundlose) Zufall, anderseits die natürliche Abhängigkeit der Erfolge von unsern vorausgegangenen Handlungen, dem S. im zweiten Sinne die (persönliche) Vorsehung gegenüber. Vgl. auch die Artikel »Moiren« und »Fatum«.