Schiffahrtsgesetze

[769] Schiffahrtsgesetze, die auf die Schiffahrt bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen, die mit den Schifffahrtsverträgen zusammen, soweit sie sich auf das Verkehrswesen zur See beziehen, das Seerecht (s. d.) bilden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 769.
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