[769]Schiffahrtsgesetze, die auf die Schiffahrt bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen, die mit den Schifffahrtsverträgen zusammen, soweit sie sich auf das Verkehrswesen zur See beziehen, das Seerecht (s. d.) bilden.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 769.