[790] Schildhalter (früher zuweilen auch Wappenknechte genannt), hinter, neben oder unter dem Schild befindliche Menschen- und Tiergestalten, die auf einem Boden, auf Zweigen, Konsolen u. dgl. zu stehen pflegen und den Schild halten. Die S., die schon im 13. Jahrh. vorkommen, waren ursprünglich nicht erblich; jeder einzelne konnte sie nach Willkür annehmen. Dies ist im Grund auch heute noch der Fall, obgleich man seit Mitte des 17. Jahrh. begonnen hat, sie diplommäßig und erblich zu verleihen. Auch eine Reihe landesherrlicher Wappen haben bestimmte S., die durch Verordnungen ein für allemal festgesetzt sind. Wird der Schild von den Schildhaltern nicht angefaßt, so nennt man die Figuren Schildwächter. S. Tafel »Heraldik«, Fig. 10 u. 12.