[819] Schlachtviehversicherung, Versicherung gegen den Schaden, der durch Beanstandung des Fleisches der Schlachttiere bei der Fleischbeschau (s. d.) entsteht. In einigen Staaten, wie im Königreich Sachsen. im Großherzogtum Hessen und in einigen thüringischen Staaten, besteht ein Versicherungszwang für Schlachtvieh bei öffentlichen, staatlich organisierten Anstalten. In den übrigen Staaten wird die S. fast ausschließlich durch Vereine auf Gegenseitigkeit (Fleischervereinigungen), durch genossenschaftliche Unternehmungen und durch Ortsviehversicherungsvereine betrieben. Einzelne Versicherungsgesellschaften, welche die Viehlebensversicherung betreiben, haben auch die S. in ihren Versicherungsbetrieb aufgenommen.