[6] Schonung, in der Forstwirtschaft ein junger Holzbestand, der dem Maul des Weideviehes noch nicht entwachsen ist und daher mit solchem nicht betrieben werden darf. Die Gesetze fast aller Staaten bedrohen Weidefrevel in Schonungen mit strengen Strafen. Es müssen aber die betreffenden Holzbestände durch Tafeln oder Strohwische ausdrücklich als Schonungen bezeichnet sein.