Schuldopfer

[59] Schuldopfer (hebr. aschām). Das im Alten Testament mehrfach erwähnte S. hat es nicht in erster Linie mit sittlichen, sondern vor allem mit kultischen und rechtlichen Vergehen zu tun, für die es Schadenersatz bietet. Die Rabbinen unterscheiden ein S. für sicherlich begangene Sünden (nämlich: Räuberei, Veruntreuung am Heiligtum, Beischlaf mit einer verlobten Magd, S. des Nasiräers) und das S. für möglicherweise begangene Sünden. Ein ähnliches Opfer ist das Sündopfer (hebr. chattāt), das bei jedem versehentlichen Verletzen eines Gebotes, bei dem weder Heiligtum noch Personen geschädigt waren, zu bringen war.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 59.
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