[69]Schulrat, Schulaufsichtsbehörde; höherer Staatsdiener zur Beaufsichtigung des Schulwesens (in Preußen: Provinzialschulräte, Regierungs- und Schulräte, Gewerbeschulräte etc.); auch Ehrentitel für Schuldirektoren und Schulinspektoren.[69]
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 69-70.