[70] Schulsozietät, Schulverband innerhalb einer bürgerlichen Gemeinde, besonders kirchliche oder konfessionelle S., ein Begriff, der in der neuern, namentlich preußischen Rechtsprechung eine große Rolle spielte und oft erhebliche Schwierigkeit machte. Er ist durch das Gesetz, betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen, vom 28. Juli 1906, in seiner praktischen Bedeutung sehr herabgesetzt, ohne daß dadurch der konfessionelle Charakter der vorhandenen Sozietäts- und Konfessionsschulen angetastet wird. Vgl. Schulgemeinde.