[313] Selbstbewirtschaftungsfonds, im deutschen Heere Gelder, die den Truppen für bestimmte Zwecke zu selbständiger Verwaltung überwiesen werden, z. B. die allgemeinen Unkosten für Ausbesserung der Bekleidung und Ausrüstung, Gelder für Turn-, Fecht- und Schwimmübungen, Bureau-, Hufbeschlag-, Pferdearznei- und Unterrichtsgeld.[313]