[459] Signatūra gratĭae, eine der päpstlichen Gnadenbehörden (s. Päpstlicher Stuhl), welche die außerordentlichen Gnadensachen zu behandeln hat. Sie tritt gegenwärtig nur selten in Tätigkeit, da der Papst entweder selbst unter Zuziehung des Auditor Sanctissimi in außerordentlichen Gnadensachen entscheidet oder ihre Befugnis durch einzelne Kongregationen und andre Behörden ausüben läßt.