[845] Ständer, in der Heraldik der Teil des Schildes, der von einer von einem Ober- oder Untereck des Schildes nach der Mitte gezogenen Schräglinie und einer von der Mitte des Schildrandes nach der Mitte gezogenen Teilungs- oder Spaltlinie umgrenzt wird. Nach der Lage spricht man von einem rechten oder linken Ober- oder Unter-, rechten obern oder untern, linken obern (s. Figur) oder untern Flankenständer.
Einen »geständerten« Schild s. Heroldsfiguren, Fig. 14. In der Jägersprache bezeichnet der Ausdruck S. die Füße des eßbaren Federwildes sowie der nicht zu den Schwimmvögeln gehörigen Wasservögel; ständern, die S. durch einen Schuß verletzen.