[17] Steuerrückvergütung (Steuerrestitution), die Zurückzahlung von Steuerbeträgen, die jemand über seine gesetzliche Verpflichtung hinaus bezahlt hat. Eine besondere Rolle spielt die S. bei der Ausfuhr von Gegenständen, die mit einer inländischen Verbrauchssteuer belegt oder aus verzollten Rohstoffen hergestellt sind (Exportbonifikation). S. Ausfuhr und Zuckersteuer.