Untersuchung

[943] Untersuchung, im Strafprozeß die auf Aufklärung und Bestrafung einer strafbaren Handlung gerichtete Tätigkeit der vom Staate hierzu bestimmten Beamten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 943.
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