[160] Subaltérn (lat.), untergeordnet, unter einem andern stehend; Subalternbeamte, Beamte, die im formalen Dienst oder sonst in untergeordneter Tätigkeit angestellt sind.
Brockhaus-1911: Subaltérn
Herder-1854: Subaltern
Pierer-1857: Subaltern