Subalternoffiziere
[160] Subalternoffiziere, im deutschen Heere die Oberleutnants und Leutnants. Sie sind die Gehilfen des Kompanie-, Eskadron- und Batteriechefs, verrichten den Dienst auf Befehl und nach Anweisung ihrer Vorgesetzten und haben keine Strafgewalt. Vgl. Offizier.