Taufbekenntnis

[352] Taufbekenntnis, das bestimmt formulierte Bekenntnis, dessen Ablegung seit dem 2. Jahrh. von den Täuflingen verlangt wurde, und dessen erkennbar älteste Gestalt in dem altrömischen Symbol, der Grundform des sogen. Apostolischen Glaubensbekenntnisses (s. d.), vorliegt. Später wurde letzteres das T. des römischen Katholizismus und dann auch des Protestantismus, während in der griechischen Kirche das Nicänisch-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis (s. d.) diese Stelle einnimmt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 352.
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