Territorialprinzip

[427] Territorialprinzip (lat.), der Grundsatz, wonach die Staatsgewalt alles erfaßt, was im Staatsgebiete sich befindet. Hiernach stehen insbes. die im Staate Wohnenden unter dessen Gesetzgebung, und die im Staate vorgenommenen Rechtshandlungen, ebenso wie die dort begangenen Verbrechen werden nach den Landesgesetzen beurteilt; den Gegensatz hierzu bildet teilweise die »Personalität des Rechts« (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 427.
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