[446] Teurungszulagen wurden früher in mehreren Ländern Beamten in Fällen der Teurung (s. d.) gewährt. Bei richtiger Bemessung der Besoldung (s. d.) sind sie eigentlich nicht mehr am Platze; doch kommen sie in Form von Wohnungsgeldern u. dgl. auch heute noch vor, wenn bei steigenden Preisen der bisherige Gehalt nicht mehr genügt, und man eine gründliche Besoldungsreform scheut.