[517] Thüringisches Volksrecht (Lex Angliorum et Werinorum hoc est Thuringorum), das zur Zeit Karls d. Gr., vermutlich 802 oder 803 in dem von den Angeln und Warnen bewohnten Teile Thüringens entstandene Volksrecht. Es ist der »Lex Ribuaria« und »Lex Saxonum« nachgebildet.