[610] Tonnengeld, eine nach dem Tonnengehalt (Tragkraft) bemessene, von Seeschiffen, insbes. solchen fremder Flagge, beim Einlaufen in die Häfen erhobene Abgabe (s. Zuschlagszölle).
Adelung-1793: Tonnengeld, das
Pierer-1857: Tonnengeld