Traktāt

[660] Traktāt (lat.), Unterhandlung wegen eines abzuschließenden Vertrags; auch der Vertrag selbst; sodann Abhandlung über einen Gegenstand, insbes. Bezeichnung für kleine, im Sinn einer bestimmten religiösen Richtung geschriebene Flugschriften (Traktätchen).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 660.
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