[674] Trassieren (ital.), das Ziehen eines Wechsels. Der Aussteller eines gezogenen Wechsels (Tratte) wird Trassant und die Person oder Firma, welche die Zahlung leisten soll, Bezogener oder Trassat genannt. Sind Trassant und Trassat ein und dieselbe Person, so spricht man von einem trassiert-eignen Wechsel (s. Wechsel).