[714] Trift heißt ein Weg für das Weidevieh, Triftgerechtigkeit (Triftrecht) die Befugnis, meistens die Grunddienstbarkeit (s. d.), Vieh über fremde Grundstücke zu treiben; dabei darf aber das Vieh sich nicht aufhalten, um zu fressen, wofern nicht mit dem Triftrecht eine Weidegerechtigkeit (s. d.) verbunden ist.
Meyers-1905: Trift [2]