Verbalnote

[32] Verbalnote, im diplomatischen Verkehr Note einer Regierung an ihren Gesandten, die, bloß zum Vorlesen bestimmt, mehr den Charakter einer vertraulichen Mitteilung an das andre Kabinett trägt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 32.
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