[32]Verbalvertrag (Sponsio, Stipulatio), eine Vertragsform, die mündliche Rede in bestimmter Fassung voraussetzt. Im römischen Recht war der häufigste V. die stipulatio (s. d.), im ältesten Rechtsponsio (s. d.).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 32.